Friedhofsordnung und Friedhofsgebührenordnung
Der Evangelische Friedhof Loxstedt liegt in Niedersachsen und unterliegt damit dem Niedersächsischen Bestattungsgesetz.
Der Friedhof hat darüber hinaus eine eigene Friedhofsordnung, in der z. B. geregelt ist, welche Grabarten angeboten werden, welche Rechte und Pflichten Grabnutzerinnen und Grabnutzer haben usw. Die Friedhofsgebührenordnung regelt die Gebühren für Grabnutzung, Bestattung und andere Leistungen der Friedhofsverwaltung.
Wenn Sie auf unserem Friedhof als Unternehmen neu gewerblich tätig werden möchten, bitten wir um eine Registriegung mit dem nebenstehenden Anmeldeformular.
Der Friedhof ist offen für nicht-kirchliche Trauerfeiern. Wer gewerblich auf dem Friedhof als Trauerredner arbeiten will, braucht zuvor ebenfalls eine Akkreditierung bei der Friedhofsverwaltung. Einfach das Formular rechts downloaden, ausfüllen und an die Friedhofsverwaltung senden.
Die entsprechenden Ordnungen finden Sie ebenfalls rechts zum Download.